Finanzielle Entscheidungen in Coronakrisenzeiten

Von: Christoph.Ruppert@landratsamt-paf.de <Christoph.Ruppert@landratsamt-paf.de>
Gesendet: Mittwoch, 25. März 2020 14:27:43
An: Ketzler, Sabine
Betreff: Förderung Kindertagespflege

 

Sehr geehrte Frau Ketzler,

 

würden Sie folgenden Text an die Tagespflegepersonen versenden. Vielen Dank.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchten wir Sie bezüglich der Förderung im Bereich Kindertagespflege über das Schreiben des Bayerischen Landkreis- und Städtetages vom 24.03.2020 informieren.

 

Die bayerischen Jugendämter, der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Städtetag wollen das ihnen Mögliche dazu beitragen, um negative Folgen der Pandemie, auch was die finanziellen Auswirkungen für die Leistungserbringer betrifft, zu minimieren und für beide Seiten zu einer kurzfristigen und tragfähigen Lösung zu kommen.

 

Unter Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) informiert der Landkreistag und Städtetag u. a. über die gesammelten Sofortmaßnahmen im Bereich Kindertagespflege.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband ist informiert und hat im Vorfeld mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen ein mit dem StMAS abgestimmtes Vorgehen bestehen, da ein gewisser Gleichklang in der weiteren Vorgehensweise und Reaktion auf die außergewöhnliche Situation wünschenswert erscheint. Das nachstehende Vorgehen im Bereich Kindertagespflege wurden daher mit dem StMAS abgestimmt.

 

Kindertagespflege (Auszug aus dem o. g. Schreiben vom 24.03.2020)

Das StMAS hat mit AMS vom 17. März 2020 mitgeteilt, dass die Förderung nach dem Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) weiter gewährt wird, sofern der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Zeit der Geltung der Betretungsverbote das Tagespflegeentgelt weiter gewährt. Auf die Erhebung von Elternbeiträgen kommt es dabei aktuell nicht an. Wird hingegen die Zahlung des Tagespflegeentgelts eingestellt, entfällt auch die BayKiBiG-Förderung. Da auch die Kindertagespflegestellen Notbetreuung anbieten, spricht vieles dafür, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe daher die laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII auch während der Geltung der Allgemeinverfügung (bzw. aufgrund der monatlichen Auszahlungen bis zum 30. April 2020) zahlen, um auch den Refinanzierungsanspruch durch den Freistaat nach dem BayKiBiG zu erhalten.

 

Zu den Elternbeiträgen ergibt sich nach aktuellem Kenntnisstand ein uneinheitliches Bild. Einige zur Anwendung kommende Satzungen/Vereinbarungen enthalten eine Regelung, wie bei Schließungen zu verfahren ist. Sofern entsprechende Regelungen bestehen, kommen diese zur Anwendung und sehen vielfach eine gewisse Zeit der Fortzahlung von Elternbeiträgen vor.

Sofern keine entsprechende Regelung in der zur Anwendung kommenden Satzung/Vereinbarung vorgesehen ist, gibt es derzeit noch keine abgesprochene Vorgehensweise/einheitliche Linie.

Solange hier Unklarheiten bestehen und noch keine einheitliche Linie abgesprochen werden konnte, kann es sich zunächst anbieten, die Eltern vorerst um Verständnis für die Sondersituation und Unterstützung dadurch zu bitten, dass derzeit von Beitragsrückforderungen abgesehen wird und unter Vorbehalt zunächst die Elternbeiträge weitergewährt werden, wobei zugleich für die Zukunft eine weitere Information und finale Entscheidung (ggf. auch mit Rückzahlungen) angekündigt wird, sofern möglich. Im Gleichklang wäre dann auch eine Zahlung unter Vorbehalt seitens der wirtschaftlichen Jugendhilfe denkbar.

 

(Ende des Auszugs)

 

Seitens des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm werden unter Vorbehalt die laufenden Geldleistungen gem. § 23 SGB VIII weiterhin an die Tagespflegepersonen ausgezahlt. Bezüglich den Elternbeiträgen wird derzeit noch die weitere Entwicklung abgewartet.

 

Insgesamt einmal an dieser Stelle von uns ein herzlichen Dankeschön an alle Tagespflegepersonen, die in den vergangenen Tagen im Rahmen der Notbetreuung großen Einsatz gezeigt haben. Ich denke in den nächsten Tagen wird es nicht weniger anspruchsvoll für alle Beteiligten sein. Aber mit Blick auf den ganzen Landkreis ist es schön zu sehen, dass alle in dieser nicht einfachen Zeit zusammenrücken. Dies stimmt uns positiv, dass wir auch die nächsten Wochen gemeinsam bestmöglich gestalten werden. Sollten Sie von uns Unterstützung oder Informationen brauchen, scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren.

 

Freundliche Grüße

 

Christoph Ruppert

Stv. Sachgebietsleiter

 

Familie, Jugend, Bildung

 

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Hauptplatz 22 | 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Tel.: 08441 27-250 | Fax: 08441 27-13250

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