Finanzielle Verpflichtung der Eltern/Sorgeberechtigten
Antrag/Kosten
Die Eltern stellen einen Antrag nach § 90 Abs. 3 SGB VIII beim Landratsamt Pfaffenhofen, Abteilung Familie, Jugend, Bildung auf Übernahme der laufenden Geldleistungen für die Tagespflege und bezahlen nach Erhalt des Bescheides direkt an das Jugendamt. Die Bezahlung der Tagespflegepersonen erfolgt direkt über das Jugendamt.
Derzeit sind folgende Teilnahmebeiträge festgelegt:
Buchungszeit | Teilnahmebeitrag | |
---|---|---|
täglich | wöchentlich | Betrag |
0–2 Stunden | 10 Stunden | 70,00 € |
2–3 Stunden | 15 Stunden | 100,00 € |
3–4 Stunden | 20 Stunden | 130,00 € |
4–5 Stunden | 25 Stunden | 160,00 € |
Die Betreuungszeit pro Kind beträgt minderstens 5,1 Stunden pro Woche.
Mittagessen
Die Kosten für das Mittagessen betragen 3,70 € pro warmer Mahlzeit (Abholung bei Metzgerei Krammer-Reichhold) und werden extra berechnet. Das Angebot ist freiwillig; es können auch mitgebrachte Speisen erwärmt werden oder Brotzeit gemacht werden.
Der Speiseplan wird regelmäßig und zeitnah auf der Homepage bekanntgegeben.